Des Deutschen liebstes Kind

Firmenwagenbesteuerung auf dem Prüfstand

Für Unternehmer, geschäftsführende Gesellschafter, Vorstandsmitglieder einer AG und Arbeitnehmer kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden, wenn es um die Besteuerung der privaten Nutzung ihres Firmenfahrzeuges kommt. Unternehmer wie auch Freiberufler können ein Fahrzeug, soweit sie eine betriebliche Nutzung von mehr als 50 Prozent nachweisen, als Betriebsfahrzeug steuerlich ansetzen. Für ein Fahrzeug, das von einer Kapitalgesellschaft erworben oder geleast wird, muss dieser Nachweis nicht geführt werden. Für die private Mitbenutzung ist gemäß § 6 Abs.1 EStG der Nutzungswert monatlich pauschal mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises (des Neuwagens) zu ermitteln und als Entnahme / geldwerter Vorteil zu versteuern.

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